ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DES FERIENHAUSES AM STADTGRABEN, HAUPTSTR. 52, 66500 HORNBACH
VERMIETER : PETER CONRAD, ZINSELSTR. 17, 66500 HORNBACH
§1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht erlaubt.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes (Mieters) finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§2 VERTRAG/VERTRAGSPARTNER
2.1 Der Vertrag ist zustande gekommen, sobald die Ferienwohnung schriftlich oder mündlich seitens des Gastes bestellt und vom Vermieter des Ferienhauses schriftlich bestätigt worden ist. Im Zuge dessen hat der Gast auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters anerkannt und verpflichtet sich zur Einhaltung, der in der Ferienwohnung ausgelegten Hausordnung. Wird kurzfristig eine Ferienwohnung per Telefon angemietet und ist daher eine schriftliche Bestätigung seitens des Vermieters nicht mehr möglich, sind für den per Telefon buchenden Gast die AGB trotzdem bindend. Mit der mündlichen Zusage seitens des Vermieters ist der Mietvertrag zustande gekommen.
2.2 Vertragspartner sind der Vermieter des Ferienhauses und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§3 LEISTUNGEN, ZAHLUNG
3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis des Vermieters zu zahlen.
3.3 Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
3.4 Eine Anzahlung wird nicht erhoben. Der Gesamtbetrag muss spätestens 14 Tage vor Anreise auf dem in der Buchungsbestätigung genannten Konto eingegangen sein. Bei kurzfristiger Buchung oder vorheriger Vereinbarung, kann der Betrag am Anreisetag auch in bar beglichen werden. Die Bezahlung mit EC- oder Kreditkarten ist nicht möglich.
§4 RÜCKTRITT DURCH DEN GAST
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, bedarf es hierfür einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
Im Falle des Rücktritts vom Mietvertrag hat der Gast pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Bis 15 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise berechnen wir 90% der vereinbarten Leistung.
§5 KÜNDIGUNGSRECHT DURCH DEN VERMIETER
5.1 Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- beim vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Gast
- bei einer erheblichen Missachtung der Hausordnung
- die Ferienwohnung schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist
5.2 Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz
5.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung
§6 AN-UND ABREISE
Die Anreise ist ab 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr möglich
Die Abreise bis 10.00 Uhr möglich
Andere Zeiten sind nach Absprache und Verfügbarkeiten möglich
Hinweis: Um die Schlüsselübergabe zu organisieren, muss die geplante Ankunftszeit spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.
§7 MIETOBJEKT ALLGEMEIN
- Das Ferienhaus ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes gestattet
- Die maximale Belegungszahl je Wohnung beträgt 4 Personen
- Bei Belegung mit 1-2 Personen steht nur ein Schlafzimmer zur Verfügung. Zweites Schlafzimmer gegen Aufpreis möglich!
- Der Gast erhält für die Dauer der Mietzeit, 1 Haustür- und 1 Wohnungsschlüssel
- Haustiere sind nicht erlaubt
- Partys sind nicht erlaubt
§8 PFLICHTEN DES GASTES
Der Vermieter übergibt die Ferienwohnung in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar. Über bestehende oder während der Mietzeit auftretende Mängel ist der Vermieter direkt zu informieren. Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem Vermieter gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Gastes, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt. Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden - soweit er sie nicht selbst beseitigen muss - unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist er hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
§ 9 HAFTUNG DES VERMIETERS
9.1 Der Vermieter haftet dem Gast gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Vermieter die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Falls der Gast bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn, er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhanden Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.
Der Gast ist dazu verpflichtet, Mängel des Mietobjekts unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Falls der Gast diese Meldung unterlässt, so hat er dem Vermieter gegenüber keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere auch keine Ansprüche auf Mietminderung). Außerdem ist er dem Vermieter zum Ersatz des durch die unterbliebene Mängelanzeige entstanden Schadens verpflichtet.
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen.
9.2 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Vermieters bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen
9.3 Soweit dem Gast eine Parkmöglichkeit auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§10. NUTZUNG DES INTERNETZUGANGES ÜBER WLAN
10.1 Allgemeine Nutzungsbedingungen:
- Der angebotene WLAN-Zugang ist passwortgeschützt und gilt nur für den o.g. Mietzeitraum.
- Die Nutzungsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Die tatsächliche und dauerhafte Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs werden nicht gewährleistet.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Zugangsberechtigung jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Insbesondere der Zugang zu bestimmten Diensten oder Webseiten kann vom Vermieter nach Ermessen gesperrt werden.
10.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung des Vermieters
- Der Datenverkehr, welche von dem zur Verfügung gestellten WLAN-Anschluss ausgeht, ist mittels WPA2 verschlüsselt. Andere Schutzeinrichtungen vor der missbräuchlichen Nutzung Dritter, stehen nicht zur Verfügung und obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Vermieters.
- Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
- Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Endgeräten des Gastes, welche durch die WLAN-Nutzung entstehen.
10.3 Verantwortlichkeit des Gastes und Freistellung des Vermieters von Ansprüchen Dritter
- Tätigt der Gast über den WLAN-Zugang kostenpflichtige Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte, ist er allein für die eingegangenen Verbindlichkeiten verantwortlich. Die daraus entstehenden Kosten sind allein vom Gast zu tragen.
- Der Gast verpflichtet sich dazu, geltendes Recht einzuhalten und den WLAN-Zugang nicht zu folgenden Zwecken zu benutzen:
-- Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material – insbesondere „Filesharing“, Versand von belästigenden, bedrohenden, verleumderischen, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten, Versand von SPAM und /oder anderen Formen unzulässiger Werbung.
- Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen und Schäden Dritter, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges oder durch eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Mieter frei. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, welche zur Abwehr oder Inanspruchnahme der Ansprüche und Schäden Dritter entstehen sind in der Freistellung inbegriffen.
10.4 Der Gast erkennt mit dem Mieten der Ferienunterkunft und der Nutzung des Internetzugangs durch WLAN, die Nutzungsvereinbarung an.
§11 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
11.1 Es gilt deutsches Recht.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
§12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.